Von den Unfallversicherungsträgern geforderte Grundausbildung
Dauer: 16 UE (UE= Unterrichtseinheit a 45 Minuten)
Abschluss: Teilnahmebestätigung
Personen, die Arbeiten unter Atemschutz (isolierend) gemäß DGUV Regel 112-190 durchführen müssen (z. B. Fachkräfte aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie, Stadtwerke).
Sie
müssen unter Atemschutz beruflich arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und kann auch keine Teilnahmebescheinigung erstellt werden!)
Preis pro Person
773,50 €
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