Atemschutzgeräteträger - 3.2.4.3. Isoliergeräte  DGUV Regel  112-190 und nach DGUV Grundsatz 312-190

Von den Unfallversicherungsträgern geforderte Grundausbildung


Dauer: 16 UE (UE= Unterrichtseinheit a 45 Minuten)

Abschluss: Teilnahmebestätigung


Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).

Nutzen


Zielgruppe

Personen, die Arbeiten unter Atemschutz (isolierend) gemäß DGUV Regel 112-190 durchführen müssen (z. B. Fachkräfte aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie, Stadtwerke).


Voraussetzungen

Sie müssen unter Atemschutz beruflich arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen:

Gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und kann auch keine Teilnahmebescheinigung erstellt werden!)

  • Körperliche Belastbarkeit, technisches Verständnis
  • Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck)

 

  • Mindestalter: 18 Jahre

Inhalte des Seminars


Atemschutzgeräteträger (DGUV 112-190 3.2.4.3.Isoliergeräte)

Preis pro Person

773,50 €

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