Von den Unfallversicherungsträgern geforderte jährliche Unterweisung.
Atemschutzgeräte gehören zur persönlichen Schutzausrüstung, die dazu dient, tödliche Gefahren oder schwere und irreparable Gesundheitsschäden zu verhindern. Gemäß der DGUV Regel 112-190 ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter vor dem ersten Gebrauch von Atemschutzgeräten sowie jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen.
Vorteile:
Erlernen Sie den sicheren Umgang mit isolierenden Atemschutzgeräten und die korrekte Verfahrensweise nach dem Einsatz bzw. der Nutzung.
Verstehen Sie das sichere Verhalten unter Atemschutz während Übungen, Einsätzen und im Notfall.
Zielgruppe:
Unsere Schulungen richten sich an Personen, die gemäß der DGUV Regel 112-190 unter isoliertem Atemschutz arbeiten müssen. Dazu gehören beispielsweise Fachkräfte aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie sowie Mitarbeiter von Stadtwerken.
Voraussetzungen:
Um an unseren Schulungen teilnehmen zu können, müssen Sie beruflich unter Atemschutz arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Unser Seminar zum Thema Atemschutz behandelt die folgenden Inhalte: