Von den Unfallversicherungsträgern geforderte jährliche Unterweisung.
Dauer: 4 UE (UE= Unterrichtseinheit a 45 Minuten)
Abschluss: Zertifikat
Isolierende Fluchtretter sind eine wichtige Komponente der persönlichen Schutzausrüstung, um tödliche Gefahren oder schwerwiegende gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Gemäß der DGUV Regel 112-190 ist es die Pflicht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter vor dem erstmaligen Einsatz von isolierenden Fluchtrettern sowie jährlich theoretisch und praktisch zu schulen.
Vorteile:
Zielgruppe:
Unsere Schulungen vermitteln Stadtwerken, Kläranlagen und anderen Kunden das nötige Wissen und praktische Fähigkeiten im Umgang mit isolierenden Fluchtrettern gemäß DGUV 112-190. Unsere erfahrenen, zertifizierten Ausbilder konzentrieren sich dabei auf spezifische Anforderungen, Einsatzgrundsätze und Schutzmechanismen. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Handlungskompetenz in Notfallsituationen zu vermitteln, damit Sie effektiv reagieren und sich selbst sowie andere sicher retten können. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und vereinbaren Sie Ihre Teilnahme. Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen.
Voraussetzungen:
Um an unseren Schulungen teilnehmen zu können, müssen Sie beruflich unter Atemschutz arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Unser Seminar zum Thema Atemschutz behandelt die folgenden Inhalte: